Für die Erstanamnese berechne ich 250 Euro bei Erwachsenen und 180 Euro bei Kindern unter 12 Jahren.
Darin enthalten sind das erste etwa zweistündige Gespräch, sowie die Analyse und die Repertorisation.
Akut– und Folgeanamnesen, telefonische Beratungen und jede neue Arznei berechne ich mit 40 Euro für jede begonnene Viertelstunde.
Sie erhalten die Rechnung in Papierform, falls Sie sie jedoch per E-Mail zugeschickt haben möchten, sprechen Sie mich darauf an. Ich kann sie Ihnen als verschlüsseltes Dokument zuschicken.
Nach der Erstanamnese bekommen Sie Ihre Arznei. Nach etwa zehn Tagen kontrolliere ich in einem kurzen, meist kostenlosen Telefonat die Wirkung der Arznei. Nach 6 bis 8 Wochen findet die Folgeanamnese statt, die etwa eine Stunde dauert.
Bei akuten Erkrankungen ist die Behandlung oftmals nach einer oder zwei Sitzungen beendet, bei chronischen Krankheiten kann das länger dauern. Läuft die Behandlung gut, vergrößern sich die Abstände zwischen den Anamnesen, die immer kürzer werden.
Ich bin Heilpraktikerin und darf daher nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Wer privat krankenversichert, als Beamter beihilfeberechtigt ist oder eine private Zusatzversicherung hat, kann seine Rechnungen bei den verantwortlichen
Stellen einreichen.
Während viele private Versicherungen die Kosten der Behandlung - je nach Vertrag - zum großen Teil übernehmen, kommen die meisten gesetzlichen Krankenkassen dafür
nicht auf, eine Ausnahme macht derzeit die IKK Südwest. Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit sie die Rechnungen erstattet; da gibt es viele Unterschiede, so dass ich
nur einen groben Überblick haben kann.
Ich beziehe mich auf die Sätze und Ziffern des unverbindlichen "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" (GebüH). Bei Fragen dazu können Sie mich jederzeit ansprechen.
Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung lohnt sich nur einer homöopathischen Behandlung wegen in der Regel nicht, denn die Kosten für die Behandlung sind meist nicht sehr hoch.
Als erste gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht es die IKK Südwest ihren Versicherten, Leistungen von Heilpraktikern als Zusatzleistungen einzureichen. Die IKK Südwest hat mich in ihrem Anbieterverzeichnis aufgenommen, so dass meine Rechnungen von dieser Krankenkasse anerkannt werden.